WiBe 4.1/5.0 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) für IT- und Migrationsvorhaben der öffentlichen Verwaltung basiert auf dem Fachkonzept WiBe mit zugehörigem Kriterienkatalog, herausgegeben vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund). Aktueller Stand ist das Fachkonzept WiBe 5.0 (Vorgängerversion WiBe 4.1); die für die Berechnung maßgeblichen Kalkulationszinssätze werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen fortgeschrieben. Über die Betrachtung der monetären haushaltswirksamen (WiBe KN/h) und nichthaushaltswirksamen (WiBe KN/nh) Kosten bzw. des Kapitalwertes (WiBe KN) und des Nutzens hinaus trifft das WiBe-Konzept auch Aussagen zur Dringlichkeit (WiBe D) sowie zur strategischen Qualität (WiBe Q) der IT-Maßnahme.

Laut WiBe-Fachkonzept sollte eine IT-Maßnahme umgesetzt werden, wenn der Kapitalwert positiv ist oder wenn der Schwellenwert von 50 Punkten bei der Bewertung von Dringlichkeit oder strategischer Qualität erreicht ist. Die Berechnung zur monetären Wirtschaftlichkeit beruht auf der Kapitalwertmethode. Die Kosten und die monetären Nutzen werden auf das Basisjahr der Berechnung (Startjahr der IT-Maßnahme) abgezinst („diskontiert“). Der Kapitalwert der IT-Maßnahme ergibt sich als Summe aller Barwerte des Berechnungszeitraumes. Die Barwerte wiederum ergeben sich durch Abzinsung der Beträge auf das Basisjahr. Zur Ermittlung des Kapitalwertes werden sowohl die Entwicklungskosten als auch die laufenden Betriebskosten für das Startjahr und die darauf folgenden Nutzungsjahre ermittelt.
Zur Untersuchung alternativer Varianten ist es notwendig, die möglichen technischen Zielszenarien für die Lösungsumsetzung zu entwickeln sowie sinnvolle Migrationsszenarien zu entwerfen. Auf Basis der Ausgangssituation und der technischen Zielvarianten kann so der jeweilige Überführungs- und Betriebsaufwand kalkuliert und in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach WiBe erlaubt es also, ein geplantes IT-Vorhaben — ob Neubeschaffung, Ablösung oder Cloud-Verlagerung — hinsichtlich der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit zu bewerten und damit die Entscheidungsfindung bezüglich der Realisierung nachvollziehbar zu ermöglichen.
